- 4833 - 1329. April 29. Breslau. III kal. Maji. Johann, Herzog von Schlesien und Herr von Steinau, übergiebt unter Zustimmung seiner Getreuen und Freunde um des Bestens seiner Mannen, Städte und Lande willen seine Länder, Städte und Burgen, nämlich die Städte Steinau, Lüben, Gora (Guhrau) mit den anliegenden Schlössern und die anderen von ihm besessenen Güter in die Hände des magnificus princeps Herrn Johann, König von Böhmen und Polen etc., im Hinblick auf den dem Letzteren, nachdem er das Breslauer Herzogthum in Besitz genommen, durch ihn (den Herzog) zugefügten Schaden, aber in der Erwartung, für solchen nun nicht weiter verantwortlich gemacht zu werden und nimmt alles für immer zu Lehn. O. Z. Aus dem Or. im Wiener Hofarch. mit des Herzogs Siegel an grün-rothen Seidenschnüren abgedr. bei Grünhagen und Markgraf, Schles. Lehnsurk. I, 129. In dem älteren Abdrucke bei Thebesius, Liegnitzer Jahrb. II, 169 mit dem unrichtigen Datum 4 kal. Maji. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |